Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unter der Domain https://bitv-meldeformular.nrw.de veröffentlichte elektronische Kontaktformulare vom Landesbetrieb IT.NRW.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Nicht erfüllt:

Eher nicht erfüllt:

Teilweise erfüllt:

Information zur Beseitigung der o.g. Barrieren:

Derzeit wird an einer neuen Version der Meldeformular-Anwendung gearbeitet, bei welcher neben erweiterten Funktionalitäten und Verbesserung der Wartbarkeit die Beseitigung der verbleibenden Barrieren im Fokus steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir vor dem Hintergrund dieser Neuentwicklung von einer Überarbeitung der bestehenden Version absehen, und bitten um etwas Geduld, bis die neue Version zur Verfügung gestellt werden kann.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.05.2021 erstellt und zuletzt am 22.09.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns gerne über das Meldeformular zur Barrierefreiheit. Wir werden die Meldungen sichten und wenn möglich beheben oder hier auflisten.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:  https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de